Das Bundeskabinett hat am 29.03.2023 ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Fachkräftezuwanderungsgesetzes (aus dem Jahre 2020) verabschiedet. Mit diesem Gesetzesentwurf sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beteiligten der Fachkräftezuwanderung weiterentwickelt bzw. ausgeweitet werden. Der Gesetzentwurf sieht in diesem Zusammenhang insbesondere Erleichterungen bei der Anerkennung von Berufserfahrungen vor. Auch können ausländische Fachkräfte mit einem anerkannten Berufsabschluss leichter in verschiedenen Wirtschaftszweigen arbeiten. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2023 in Kraft treten. Wir werden Sie in diesem Kontext informieren, wenn der Gesetzesentwurf umgesetzt wird.
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